Förderung von Streuobst(wiesen) in der neuen ÖPUL-Förderperiode ab 2023

Förderung von Streuobst(wiesen) in der neuen ÖPUL-Förderperiode ab 2023

Streuobstbäume und -wiesen erbringen vielfältige Leistungen für die Allgemeinheit. Entsprechend gibt es auch im neuen „Österreichischen Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft“ (ÖPUL, ab 2023, Erstantrag im Herbst 2022) unterschiedliche Förderansätze.

Achtung: sämtliche Förderhinweise sind vorbehaltlich der noch ausständigen finalen Genehmigung des Programms. Bitte in den nächsten Wochen aktuelle Infos auf den Websites der Landwirtschaftskammer Österreich oder des Bundesministeriums beachten.

Förderung für punktförmige Landschaftselemente

Punktförmige Landschaftselemente (LSE) werden künftig über die Maßnahmen UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) und BIO (Biologische Wirtschaftsweise) gefördert. Sie werden nur mehr einjährig geführt, d.h. es besteht keine Erhaltungsverpflichtung mehr. Der Fördersatz wurde erhöht auf € 12,- pro Streuobstbaum (bis max. 80 Bäume je Hektar am Feldstück) bzw. € 8,- pro sonstigem Baum. Die maximale Prämie für Bäume und Flächenzahlungen beträgt € 1.300,- pro Hektar und Jahr. Bei Inanspruchnahme der LSE-Förderung ist keine zusätzliche Pflegeprämie für den Baum möglich.

Als punktförmige Landschaftselemente gelten auf oder maximal 5 m neben landwirtschaftlich genutzten Flächen befindliche und in der Verfügungsgewalt des Betriebes stehende Bäume, Büsche sowie Baum-/Buschgruppen und Streuobstbäume mit einem Kronendurchmesser von mindestens 2 m, einer Maximalgröße von 100 m² und einem Abstand zueinander von zumindest 5 m. Landschaftselemente auf Almen und Hutweiden sind nicht prämienfähig.

Als „Streuobstbäume“ sind im ÖPUL definiert: stark wüchsige und großkronige Hoch- und Halbstammbäume der Obstarten Apfel, Birne, Eberesche, Elsbeere, Quitte, Kirsche, Weichsel, Marille, Pflaume, Ringlotte, Kriecherl, Zwetschke und Kornelkirsche.

Die Bäume können einzeln, in Gruppen oder Reihen stehen und gleichmäßig oder ungleichmäßig auf der Fläche verteilt sein. Dauerhafte Stützgerüste, die mehrere Bäume umspannen, sind nicht zulässig.

Voraussetzung für die Förderung LSE ist die Teilnahme an der Maßnahme UBB oder BIO. Für UBB sind einige Basisauflagen zu erfüllen wie Grünland-Erhaltung, Anlage von Biodiversitätsflächen, Anbaudiversifizierung auf Acker oder Weiterbildung.

Förderungen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Naturschutz“

Bisher waren landwirtschaftliche Betriebe, die Förderungen aus der Maßnahme „Naturschutz“ („NAT“; früher „Wertvolle Flächen“ / WF) beantragen wollten, auch verpflichtet, die Maßnahmen UBB oder BIO zu beantragen und einzuhalten. Diese Verpflichtung fällt im neuen ÖPUL weg. Der Einstieg in Naturschutz-Maßnahmen ist nur in den ersten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) möglich. Eine Projektbestätigung durch die Landes-Naturschutzbehörde ist Voraussetzung. Empfehlung: rechtzeitig mit den Naturschutz-Verantwortlichen Kontakt aufnehmen, da eine fachliche Beurteilung der Fläche erforderlich ist. Für das Jahr 2023 endet die Antragstellung für NAT-Flächen mit Ende Oktober 2022. Die Mehrfachantragstellung läuft bis Ende des Jahres 2022.

1. ÖPUL-Auflage „Obstwiese Häckseln bzw. Mähen“

Für die Pflege des Grünlands von ökologisch wertvollen Obstwiesen (insbesondere für den Vogelschutz) und das händische Ausmähen von Baumwiesen ist eine Prämie von € 245,- je Hektar und Jahr möglich. Voraussetzungen:

  • auf 50 % der Fläche sind „Hindernisse“
  • 2x Häckseln oder Mähen innerhalb eines vereinbarten Zeitraums
  • Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz sind verboten
  • mindestens 1x händisches Ausmähen der Bäume pro Jahr

Hinweis: der Mindest-Kronendurchmesser von 2 Meter ist bei dieser Maßnahme nicht Voraussetzung.

2. ÖPUL-Förderungen für „Mähwiesen und -weiden“

Für ökologisch wertvolle Mähwiesen und -weiden gibt es eine Vielzahl an Förderpaketen, aufgebaut als Baukastensystem mit unterschiedlichen Förderauflagen. Für eine „klassische“ zweimähdige, mittelschwer zu bewirtschaftende (Obst)-Wiese (mit Motormäher und Abtransport des Mähgutes) gibt es etwa Prämien ab € 500,-/ha, bei Düngeverzicht zusätzlich € 245,-/ha. Heutrocknung oder Schnittzeitpunktauflagen (z.B. spätere Mahd, einmähdig) erhöhen die Hektar-Fördersätze. Pflanzenschutzmittel sind verboten.

Kombination Landschaftselemente und Naturschutz-Maßnahme – zwei Rechenbeispiele

1. Extensive artenreiche Streuobstwiese in Hanglage mit lockerem Baumbestand

Wenn man in der Maßnahme UBB (oder BIO) die Landschaftselemente als Obstbäume beantragt, bekommt man bei (angenommen) 40 Bäumen je Hektar € 480,-.

Für eine ökologisch wertvolle, mittelschwer zu bewirtschaftende zweimähdige Streuobstwiese mit frühester Mahd ab 1. Juni inkl. Düngeverzicht ergibt sich eine Hektar-Prämie von € 785,-. In Summe würde sich eine jährliche Hektar-Förderung von € 1.265,- ergeben.

2. Obstgarten mit dichterem Baumbestand in Gunstlage

Bei (angenommen) 60 Bäumen je Hektar am Feldstück ergibt sich eine LSE-Prämie von € 720,-. Aus arbeitstechnischen Gründen wird die (ökologisch wertvolle) Obstgarten-Fläche einmal jährlich gehäckselt und einmal gemäht. Im Herbst vor der Ernte werden zusätzlich auch die Bäume händisch ausgemäht. Die Prämie von € 245,- für die Auflage „Obstwiese häckseln“ kann betragt werden. Flächenprämie gesamt: € 965,- pro Hektar und Jahr.

Weiterführende Informationen

ÖPUL-Maßnahmeninformationenblätter (AMA)

UBB im ÖPUL 2023 (LK Österreich)

Landschaftselemente und Mehrnutzenhecke (LK Österreich)

Naturschutz-Maßnahme im ÖPUL 2023 (LK Österreich)

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